Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde vom deutschen Gesetzgeber erlassen um die EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Es ist zum 02.07.2023 in Kraft getreten.
Sinn und Zweck ist der Schutz von Hinweisgebenden in Unternehmen, die im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über bestimmte Verstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben.
ANTHOJO hat eine interne Meldestelle für alle Einrichtungen und Bereiche der Unternehmensgruppe eingerichtet, um eine anonyme und vertrauliche Möglichkeit zu schaffen um auf solche Verstöße (wie etwa Straftaten, Korruption, etc.) ohne Sorge vor Repressalien hinzuweisen.
Ausführliche Informationen über die Art der relevanten Verstöße sind im §2 des Hinweisgeberschutzgesetzes zu finden.
Die Hinweise müssen einen Bezug zur ANTHOJO-Unternehmensgruppe haben und der Wahrheit entsprechen.
Jeder Hinweis wird überprüft und der/die Hinweisgebende wird über Ergebnis und Folgen der Prüfung informiert.
Kontakt Interne Meldestelle ANTHOJO-Gruppe
Benedikt Anagnostopoulos
Telefon: +49 172 574 405 43
Mail: hinweis@anthojo.de
Per Post:
ANTHOJO Zentralverwaltung
Z.Hd. Benedikt Anagnostopoulos
Auf der Gröb 9
83064 Raubling
Kontakt Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Zusätzlich zur internen Meldestelle der ANTHOJO-Gruppe, haben Hinweisgebende auch die Möglichkeit sich an externe Meldestellen zu wenden, wie die des Bundesamtes für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Wir empfehlen möglichen Hinweisgebenden, sich zuerst an die interne Meldestelle der ANTHOJO-Gruppe zu wenden.