Wohnungsnotfallhilfe: Mietschulden, Kündigung, Räumungsklage
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Herzlich Willkommen bei der Wohnungsnotfallhilfe
im Landkreis Traunstein

Ihre Ansprechpartner:

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Kontaktdaten Traunstein Süd

Mobil: 0172 573 8827
Mail: wn@anthojo.de

Ambulante Hilfen
ANTHOJO Traunstein
Bahnhofsstraße 29
83278 Traunstein

Sprechzeiten:
Mo & Do: 10-13 Uhr
Telefonzeiten:
Mo & Do: 10-16 Uhr
Mi: 16-19 Uhr
Fr: 10-13 Uhr

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Kontaktdaten Traunstein Nord

Mobil: 0151 5811 2787
Mail: gg@Konis.info

KoniS
Traunsteiner Str. 6
83308 Trostberg

Sprechzeiten:

Sozialraum Trostberg


Mi: 13:30-15:30 Uhr

Do: 14:30-16:30 Uhr
Mehrgenerationenhaus Traunreut
Mi: 8:30-12 Uhr

Was machen wir?

Die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen in Traunstein unterstützt Menschen im Falle einer Wohnungsnotsituation, besonders bei drohendem Wohnungsverlust. Primäres Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohnraums. Das Angebot kann von allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Traunstein genutzt werden.

Unsere Fachstelle steht auch Gemeinden, gesetzlichen Betreuern und Betreuerinnen sowie anderen Beratungsstellen offen, die mit Betroffenen von Wohnungsnotlagen betraut sind.

Das Angebot ist kostenlos.

AKTUELL: "Offenes Wohnzimmer" am 11.09.2026 in Traunstein

Besuchen Sie unseren Aktionsstand zum „Internationalen Tag der wohnungslosen Menschen“ am Freitag, 11.09.2026.

Von 10 bis 14 Uhr informiert, berät und klärt unser Team am Maxplatz in Traunstein zum Thema Wohnungslosigkeit in der Region auf.

HIER geht es zu unserem Flyer.

HIER lesen Sie den Vorab-Bericht zu unserer Aktion bei Chiemgau24.

Warum kommt man zu uns?

Gründe für eine Kontaktaufnahme können Mietrückstände, Abmahnungen, Kündigungen, Räumungsklagen oder bevorstehende Zwangsräumungen sein. Wir beraten auch grundsätzlich zur Wohnraumsicherung. Ein weiterer Grund für eine Kontaktaufnahme ist eine bestehende Wohnungslosigkeit (z.B. Kommunale Notunterkunft).

Wie können wir mit den Gemeinden des Landkreises zusammenarbeiten?

Für Gemeinden bieten wir neben Hilfe bei bekannt gewordenen Wohnungsnotfällen auch Beratung über Hilfsmöglichkeiten für Personen in kommunalen Notunterkünften an. Diese Beratung kann von Informationen über stationäre und teilstationäre Unterbringungsmöglichkeiten nach § 67 SGB XII auch die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen aus anderen relevanten Kontexten (Sucht, Sozialpsychiatrischer Dienst, Asylsozialberatung…) umfassen.

Was wollen wir erreichen?

Ziel unserer Arbeit ist die nachhaltige Verhinderung von Wohnungsverlust. Dabei steht der Erhalt von bestehendem Wohnraum an erster Stelle. Sollte dies nicht möglich sein sind wir bestrebt rechtzeitige neuen Wohnraum zu finden oder unterstützende Wohnformen zu vermitteln.

Was können wir für Sie tun?

Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden und Vermietenden, bei der Antragstellung für eine Sozialwohnung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I und II. Ebenso stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Problemen (z.B. Kündigung, Räumungsklage) oder bei Mietschulden beratend zur Seite. Damit wir tätig werden können, benötigen wir Ihre aktive Beteiligung bei der Problemlösung!

Ihr Kontakt zu uns:

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Was ist Ihr Anliegen?